Private Übungsfahrten mit dem L
Neulenkende haben während der ersten 3 Jahre ein stark erhöhtes Unfallrisiko. Im Vergleich zu erfahrenen PW-Lenkern verunfallen sie 3 bis 4 mal häufiger. Dabei sind Schleuder- und Selbstunfälle am häufigsten. Die meisten sind zurückzuführen auf Unerfahrenheit und Selbstüberschätzung. Unangepasste Geschwindigkeit, Müdigkeit, Alkohol- und Drogenkonsum, Unaufmerksamkeit und Ablenkung sind weitere Ursachen für Unfälle. Wer 17jährig ist, den Nothelferkurs absolviert und die Theorieprüfung bestanden hat, erhält den Lernfahrausweis. Bei Übungsfahrten in Begleitung von erfahrenen Lenkern können Fahr- und Verkehrssituationen im realen Strassenverkehr erlebt werden. Diese Erfahrungen fördern ein adäquates Reagieren in zukünftigen ähnlichen Situationen. Die Begleitperson für Übungsfahrten muss älter als 23jährig sein, mindestens seit 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzen. Übungsfahrten erfordern ein L am Fahrzeug und sind nur innerhalb der Schweiz erlaubt. |
Zusammenarbeit Fahrschule, Lernfahrer und Begleitperson
Übungsfahrten mit privater Begleitung sollten möglichst in Zusammenarbeit mit der Fahrschule erfolgen. Primär sollen diejenigen Inhalte geübt werden, die in der Fahrschule bereits erlernt wurden. Die Rollenteilung bleibt so richtig: Die/der Lernende ist «Hüter des Wissens», die Begleitperson ermöglicht lediglich das Üben. Idealerweise stellt die Fahrschule Aufträge je nach Ausbildungsstand zusammen: Welche Inhalte sollen bis zur nächsten Fahrstunde geübt werden? Welche Fahrumgebung ist während der aktuellen Phase zu wählen? Welche Situationen sollten momentan noch vermieden werden? Wechsle erst dann in den Strassenverkehr, wenn die Fahrzeugbedienung automatisiert und ein gleichzeitiges Beobachten des Verkehrs möglich ist. Fahre im Minimum 3000 km vor der Prüfung (entspricht ca. 100 Stunden), aufgeteilt auf Fahrschulstunden und private Übungsfahrten. |
Tipps für den Anfang
Vorbereitung
Übungen
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Tipps für Fortgeschrittene
Übungen
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