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Bösch's Lernfahrzeug-Vermietung
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Fahrlehrer hören von ihren Schülern
immer wieder, dass sie zu Hause nicht oder
nur wenig zum Fahren kommen.
Die Gründe dafür sind vielfältig
  • Es sind zu Hause nur Fahrzeuge handgeschaltet oder mit Automaten-Getriebe verfügbar.
  • Das Auto der Eltern war teuer, sie möchten keinen Schaden riskieren.
  • Dem Beifahrer fehlt die Eingriffsmöglichkeit.
  • Haben bereits gefährliche Situationen erlebt und waren diesen ausgeliefert.
  • Die Möglichkeit des Helfens fehlt. Zum Beispiel wenn’s mal nicht weiter geht beim Berganfahren im Verkehr.

Möchtest du das während der Fahrstunde Erlernte privat üben und intensivieren – wir haben die Lösung, miete ein Lernfahrzeug bei uns.
 
Begleitete Übungsfahrten sind als Vorbereitung auf die praktische Fahrprüfung von unschätzbarem Wert. Die Erfahrung, die Sicherheit und die Routine sind das Wichtigste, um sich auf unseren Strassen sicher zu bewegen.
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Vorteile
  • Der VW Golf hat auf der Beifahrerseite Doppelpedalen, somit kann die Begleitperson jederzeit im Notfall eingreifen.
  • Die eingebauten Doppelpedalen bringen auch dem Lernfahrer mehr Sicherheit.
  • Innen- und Aussenrückspiegel für den Beifahrer.
  • Unsere Fahrzeuge können stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise    (ohne Abo-Gebühren) gemietet werden.
  • Die Fahrzeuge sind Vollkasko versichert (Selbstbehalt Fr. 500.–). Haftpflichtversicherung ohne Selbstbehalt.
  • Unsere Fahrzeuge sind rechtsschutzversichert.
 
Allgemein     
  • Lernfahrten sind nur innerhalb der Schweiz erlaubt.
  • Bei jeder Lernfahrt muss ein «L» am Fahrzeug befestigt sein.
  • Autobahnfahrten sind nur erlaubt, wenn der Fahrschüler prüfungsreif ist   (d.h. bereits an die praktische Prüfung angemeldet ist).

Anforderungen an den Begleiter
  • Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzen und diesen nicht mehr auf Probe haben.
  • Sie muss Fahrausweis und Fahrzeugpapiere mit sich führen.
  • Die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein und darf nicht unter Drogeneinfluss stehen.
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AGBs

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